Hier finden Sie die Haus- und Badeordnung des Sonnenbads und der Sauna mit Informationen zu Öffnungszeiten, Zutrittsbestimmungen, Haftung und Regeln zur Benutzung des Schwimmbereichs. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
§ 1 Allgemeines
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Sonnenbads einschließlich des Eingangsbereichs und damit dem Wohlbefinden aller Badegäste. Sie verlangt von jedem Besucher der Einrichtung gegenseitige Rücksichtnahme.
- Die Haus- und Badeordnung sowie die Entgeltordnung werden mit dem Lösen der Eintrittskarte (Chip-Coin) bzw. mit dem Passieren der Drehkreuze zum Sonnenbad Vertragsbestandteil für die Nutzung der Einrichtung durch den Gast im Sinne der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Freizeit- und Servicegesellschaft mbH.
- Die Einrichtungen des Sonnenbads sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen wird ein Reinigungsgeld erhoben.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung entgegensteht.
- Im gesamten Sonnenbad einschließlich Eingangsbereich besteht ein Rauchverbot. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht in das „Sonnenbad“ mitgebracht werden.
- Das Personal, ggf. weitere Beauftragte des Sonnenbads, üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Sonnenbads ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
- Fundsachen sind an das Personal abzugeben. Nach Ablauf von 14 Tagen erfolgt eine Übergabe an die Stadtverwaltung Schwarzenberg.
- Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Tonwiedergabegeräte und sonstige elektrische Geräte (mit Ausnahme von selbst mitgebrachten Föhnen) zu benutzen. Selbst mitgebrachte Föhne dürfen nur im dafür vorgesehenen Bereich benutzt werden.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Einlassschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.
- Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne, dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
- Der Zutritt ist folgenden Personen nicht gestattet:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
- Personen, die Tiere mit sich führen,
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden
- Personen, die das Bad zu gewerblichen, nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Sonnenbads nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Für Kinder unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten Person gestattet.
- Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
§ 3 Benutzung des Sonnenbads
- Die Badezeit richtet sich nach dem gelösten Tarif einschließlich Umkleiden. Bei Überschreiten der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.
- Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Schlüssel sind vor Aushändigung der Kleidung 50 Euro zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen.
- Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
- Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
- Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in angemessener Badebekleidung gestattet.
- Nichtschwimmer dürfen nicht ohne Schwimmhilfen und Aufsicht baden. Der Aufenthalt ist nur im abgesperrten Nichtschwimmerbereich gestattet.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie Rennen ist untersagt.
- Das Springen ist nur ohne Anlauf an der Stirnseite des Tiefwasserbereiches und nach Freigabe gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist.
- Das Benutzen von Schwimmflossen, Schnorchel und Tauchgeräten ist untersagt.
- Ballspielen ist nicht gestattet.
- In den Nassbereichen ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht erlaubt. Der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist im gesamten Sonnenbad einschließlich Eingangsbereich untersagt.
- Gruppen ab 8 Personen ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung und nur in Begleitung einer verantwortlichen Person gestattet. Diese verantwortliche Person hat die Qualifikation eines Rettungsschwimmers (mind. Deutsches Rettungsschwimmerabzeichen in Silber) nachzuweisen. Die verantwortliche Person nimmt für die Gruppe die Aufsicht am Wasser wahr.
§ 4 Haftung
- Die Badegäste benutzen das Sonnenbad auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers das Sonnenbad in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
- Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen.
§ 5 Saunaordnung
- Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet, welcher gleichzeitig die Aufsichtspflicht obliegt. Dabei können Kinder beiderlei Geschlechts bis zu 7 Jahren zu allen Saunatagen mitgebracht werden.
- Vor Beginn des Saunabades ist eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Das Tönen und Färben der Haare ist nicht gestattet. Ebenfalls nicht gestattet ist das Auswaschen von Leibwäsche und Handtüchern. Der gesamte Saunabereich ist Nacktbereich.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken (insbesondere Glasflaschen) ist in der Saunaanlage untersagt. Für Ihr leibliches Wohl steht Ihnen unser Gastronomieangebot im Aufenthaltsbereich zur Verfügung.
- Die Nutzung der Saunakabinen ist ausschließlich mit einem ausreichend großem Liegetuch gestattet. Jegliche Verschmutzung der Schwitzbänke ist zu vermeiden. Das Trocknen von Badetüchern in der Schwitzkabine ist untersagt.
- Badeschuhe sind aus Platz- und Sicherheitsgründen vor der Schwitzkabine abzustellen.
- In der Schwitzkabine ist auf ruhiges Verhalten zu achten. Eine Unterhaltung im Ruhebereich sollte aus Rücksicht auf Ruhesuchende vermieden werden.
- Aufgüsse werden in der finnischen Sauna aller Stunden und ausschließlich vom Personal durchgeführt. Jegliches Benutzen von mitgebrachten Aufgusskonzentraten ist strengstens untersagt.
- Schaben, Kratzen und Bürsten ist in der Saunakabine aus hygienischen Gründen zu unterlassen.
- Es ist darauf zu achten, dass beim Betreten und Verlassen der Schwitzkabinen die Türen leise geschlossen werden.
- Vor der Benutzung der Eintauchbecken ist der Körper vom Schweiß zu reinigen.
- Kleinkinder und Babys haben aus hygienischen Gründen eine Aquawindel zu tragen.
- Das Reservieren von Sitz- und Liegemöglichkeiten ist nicht gestattet.
- Bei Benutzung der Liegen ist ein Badetuch ganz unterzulegen.
- Die Betätigung technischer Einrichtungen, welche nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen ist, ist zu unterlassen.
- Bei Betreten der Außenanlagen ist im Winter darauf zu achten, dass es durch überfrierende Nässe zu Rutschgefahr kommen kann.
- Die Benutzung des Bades ist eine Zusatzleistung, welche vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird. Die Benutzung des Bades in Verbindung mit der Sauna ist ausschließlich an Tagen gestattet, an denen die Schwimmhalle auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
- Saunaschluss ist jeweils eine Viertelstunde vor Objektschluss.
§ 6 Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für die gesamte Einrichtung. Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen von dieser Haus- und Badeordnung zulassen.